*Inlandspreiserwartung für Heizöl 22.01.2026
„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. +1,10 €/100l Netto im Vergleich zu gestern (Mittwochvormittag) erwartet.„
Doch keine Strafzölle, stattdessen ein Abkommen – Donald Trump überrascht die Welt…
(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)
*Marktlage:
Mit der Entspannung in der Grönlandfrage und Donald Trumps Rückzieher bei den Strafzöllen gegen Europa erhalten die Ölbörsen in der zweiten Wochenhälfte neuen Rückenwind. Zudem wirkt der Produktionsausfall in Kasachstan weiterhin stützend.
Donald Trump hatte gestern nach seinem Besuch in Davos überraschend erklärt, vorerst von der Verhängung von Zöllen gegen Europa im Zusammenhang mit der arktischen Insel abzusehen, da man die Weichen für ein mögliches Abkommen gelegt habe. Ölmarktexperte Mingyu Gao von China Futures stellt fest, dass dies die Abwärtsrisiken eines Handelskonflikts zwischen den USA und Europa reduziere und gleichzeitig die Weltwirtschaft sowie die Ölnachfrage stütze.
Allerdings, so warnt der Analyst, habe die US-Regierung eine mögliche militärische Beteiligung im Iran noch immer nicht ausgeschlossen, was die Ölpreise ebenfalls stützen dürfte. Trump hatte in dieser Sache gestern seine Hoffnung zum Ausdruck gebracht, keine weiteren militärischen Aktionen gegen den Iran durchführen zu müssen. Gleichzeitig betonte er, die Vereinigten Staaten würden handeln, sollte Teheran sein Atomprogramm wieder aufnehmen.
Im Vergleich noch zu letzter Woche, als sich beide Länder noch mit gegenseitigen Drohungen überzogen, bleibt der Iran inzwischen ein vergleichsweise kleiner Faktor am Ölmarkt. Darauf weist auch Tony Sycamore vom Online-Broker IG hin. Vor dem Hintergrund der Verständigung im Fall Grönlands und der nachlassenden Aussicht auf ein militärisches Eingreifen im Iran dürften sich die Ölpreise um die Marke von 60 Dollar stabilisieren, so der Experte.
Auch Chris Weston von der Pepperstone Group rechnet nicht mit weiteren starken Preisrallys: „Nach Trumps Rede in Davos und seinen Beiträgen in sozialen Medien haben wir ein gewisses Kaufinteresse an Brent- und WTI-Rohöl gesehen“, dennoch fehle es an Überzeugung, die Bewegung aggressiv weiterzuverfolgen. „Das Angebotsumfeld bleibt ein Belastungsfaktor und begrenzt weiteres Aufwärtspotenzial“, so Weston.
Tatsächlich bleiben die Aussichten am Ölmarkt bestimmt von einem starken Überangebot, das gestern auch wieder von der IEA bestätigt wurde. Zwar hat die Pariser Agentur ihre Nachfrageprognosen im aktuellen Monatsreport etwas nach oben angepasst, doch rechnet sie für das laufende Jahr immer noch mit einem Überangebot von etwa +2,4 Mio. B/T.
In dieses Bild der Überversorgung passen auch die jüngsten US-Bestandsdaten des API, die bei Rohöl und Benzin sehr deutliche Vorratsaufbauten sehen. Am Ölmarkt wartet man nun heute Abend noch auf die offiziellen DOE-Bestandsdaten, um zu sehen, ob sie den stark bearishen Charakter der API-Daten bestätigen.
Die fundamentale Einschätzung am Ölmarkt fällt aus unserer Sicht heute neutral aus. Mit der Deeskalation im Grönlandstreit fällt eine Menge Unsicherheit von den Märkten ab, die sich damit wieder auf bestehenden Faktoren, wie etwa die Ausfälle in Kasachstan, aber auch die starke Überversorgung und die bearishen Bestandsdaten konzentrieren können. Bei den Inlandspreisen bleiben aber aufgrund des gestrigen Preisanstieges am Morgen sehr deutliche Aufschläge im Vergleich zu gestern Morgen stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der König Mineralöle GmbH
22.01.2026 / 09:20Uhr (letzte Änderung)
Allgemeine Information:
„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“ Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.
*Quelle: Futures-Services