Aktuelle Preisentwicklung

*Inlandspreiserwartung für Heizöl 07.08.2026

„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. +4,50 €/100l Netto im Vergleich zu  gestern (Donnerstagvormittag) erwartet.

Streit um Straße von Hormus bleibt ungeklärt – Unsicherheiten nehmen wieder zu

(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)

*Marktlage:

„Die Ölpreise bleiben auch am letzten Tag der Woche gestützt, da die Unsicherheiten über eine Wiederöffnung der Straße von Hormus wieder zugenommen haben. So hat der Iran neue Forderungen vorgelegt, die ein Verbot für Schiffe aus den USA und Israel beinhalten, sowie hohe Durchfahrtsgebühren für als „feindlich“ eingestufte Länder.

US-Präsident Donald Trump bekräftigte zwar, er gehe davon aus, dass der Krieg „ziemlich bald“ enden werde und sich die Lage rund um die Meerenge „gut entwickle“, ob dies jedoch den Tatsachen entspricht, darf zumindest angezweifelt werden. Denn während die USA auf eine uneingeschränkte Schifffahrt und eine Rückkehr zum Vorkriegsstatus bestehen, drängt Iran weiterhin auf die Einführung eines Gebührensystems.

„Eine Einigung über die Wiederöffnung der Straße von Hormus lässt weiter auf sich warten, und die Anleger halten sich entsprechend zurück“, kommentiert Rob Haworth, Analyst bei der Asset Management Group. „Der Schiffsverkehr bleibt vorerst auf niedrigem Niveau und wann eine tragfähige Lösung gefunden wird, ist weiterhin offen.“

Auch Ölmarktanalystin Lin Ye von Rystad Energy äußert sich zu den jüngsten Forderungen des Irans, die ihrer Ansicht nach der Hauptgrund für den jüngsten Preisanstieg an den Ölbörsen sind. „Der Markt reagiert damit nicht nur auf das Risiko auf einer schlechten Vereinbarung. Vielmehr wird eingepreist, dass es selbst im Falle einer Einigung keine Rückkehr zur freien Schifffahrt geben dürfte“. Stattdessen, so die Expertin, zeichne sich ein kontrollierter und an Bedingungen geknüpfter Transit durch die Straße von Hormus ab.

Nach Angaben iranischer Staatsmedien fordert Teheran Transitgebühren in Höhe von 5 % bis 7 % der jeweiligen Frachtwerte für die Passage der Straße von Hormus. Der Oman hatte Abgaben in Höhe von 3% vorgeschlagen, während Washington weiterhin jede Form von Gebühr ablehnt. Es bleibt nun abzuwarten, ob und wie genau mögliche Gebühren umgesetzt werden können. Branchenvertreter warnten zuletzt, dass solche Regelungen angesichts der US-Sanktionen gegen Iran sowie restriktiver Versicherungsklauseln möglicherweise nur schwer umsetzbar wären.

Während der Streit um die Straße von Hormus also ungeklärt bleibt, hat der Iran nach eigenen Angaben auch wieder „feindliche Ziele“ in der Meerenge angegriffen und damit die hohen Risiken für die Schifffahrt in der Region noch einmal unterstrichen. Nach Angaben der halbamtlichen Nachrichtenagentur Fars ereigneten sich die Angriffe Donnerstagnacht, nachdem es zuvor zu Explosionen in der Nähe der Insel Qeschm gekommen war.

Zudem erklärten die vom Iran unterstützten Huthi-Rebellen, sie hätten einen „groß angelegten“ Angriff auf Truppen der saudi-arabisch unterstützten Regierung im Jemen durchgeführt. Die Miliz hatte bereits Anfang der Woche erklärt, einen saudischen Öltanker im Golf von Aden angegriffen zu haben, und drohte zudem dem Schiffsverkehr im nördlichen Roten Meer. Von einer Deeskalation im Nahen Osten kann aktuell also kaum gesprochen werden.

Entsprechend fällt die fundamentale Einschätzung zum Wochenende wieder eher bullish aus, so dass auch die Inlandspreise heute früh auf hohem Niveau bleiben. Nach dem Preisanstieg von gestern ergeben sich hier heute Morgen sehr klare Aufschläge im Vergleich zu Donnerstagmorgen…“

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der König Mineralöle GmbH

07.08.2026 /09:30 Uhr (letzte Änderung)

Allgemeine Information:

„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“
Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.

*Quelle: Futures-Services

 

 

 

 

 

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