*Inlandspreiserwartung für Heizöl 19.01.2026
„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. +/-0,00 €/100l Netto im Vergleich zu Freitagvormittag erwartet.„
Handelswoche beginnt mit neuen Zollsorgen…
(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)
*Marktlage:
Die Preise der beiden Rohölkontrakte Brent und WTI legten in der vergangenen Woche erneut zu und verzeichneten dabei zeitweise neue Mehrmonatshochs. Der Preisanstieg war vor allem den geopolitischen Risiken geschuldet, die mit der Möglichkeit eines US-Militärschlags gegen den Iran wieder deutlich zugenommen hatten. Als Washington zur Mitte der Woche jedoch erst einmal neue Sanktionen statt eines militärischen Eingreifens in der Islamischen Republik verkündete, preisten die Trader einen Großteil der geopolitischen Risikoprämie wieder aus.
Zu Beginn der neuen Handelswoche müssen die Trader an ICE und NYMEX nun erst einmal die jüngsten Meldungen in puncto Grönland abwägen. Die Androhung des US-Präsidenten, gegen acht europäische Länder Strafzölle einzuführen, sollte es nicht bis Ende des Monats zu einem Abkommen über den Kauf der Insel durch die Vereinigten Staaten kommen, rückt die Zollthematik wieder stärker in den Vordergrund, die Einfluss auf das Wachstum der Konjunktur und der Ölnachfrage dies- und jenseits des Atlantiks haben könnte.
Die Marktteilnehmer werden in dieser Woche verstärkt auf das Weltwirtschaftsforum im schweizerischen Davos blicken, dem auch Trump beiwohnen wird. Dabei könnten nicht nur seine Äußerungen zum Thema Grönland bzw. Zölle für neue Impulse an den Ölbörsen sorgen, sondern auch potenzielle Hinweise auf den Nachfolger von Fed-Chef Jerome Powell, der seinen Posten im Mai abgeben wird.
Wachstumsdaten aus China zeigten unterdessen heute Morgen den Anstieg des chinesischen Bruttoinlandsprodukt um +4,5 %, den die Experten für das vierte Quartal 2025 prognostiziert hatten. Damit blieb das Wirtschaftswachstum der Volksrepublik aber auch hinter dem des dritten Quartals (+4,8 %) zurück. Abgesehen davon enttäuschte das Wachstum der chinesischen Einzelhandelsumsätze im Dezember, während die Industrieproduktion stärker zulegte als angenommen. Eindeutige Impulse geben die Wirtschaftsdaten aus dem Reich der Mitte den Märkten damit heute Morgen nicht. Dagegen könnte der für 2025 verzeichnete Anstieg der Rohölverarbeitung an den chinesischen Raffinerien um +4,1 % auf ein neues Rekordhoch die Preise an den Ölbörsen heute leicht stützen.
Am Mittwoch ist auch noch der aktuelle Monatsbericht der IEA fällig. Die IEA ist unter den drei wichtigsten Institutionen am Ölmarkt meist diejenige, die den Markt am pessimistischsten einschätzt, sodass nach dem bearishen Monatsbericht der EIA und dem eher neutralen Bericht der OPEC vom Monatsreport der IEA eher weitere bearishe Impulse vom Monatsreport der IEA zu erwarten sind.
Davon abgesehen könnten sich auch die geopolitischen Risiken jederzeit wieder in den Vordergrund drängen, zumal der Botschafter der USA bei der UN vergangene Woche noch einmal andeutete, dass ein Militärschlag der Vereinigten Staaten gegen den Iran noch nicht vollkommen vom Tisch sei. Mit wichtigen Konjunkturindikatoren aus den USA ist heute allerdings feiertagsbedingt (Martin Luther King Jr. Day) nicht zu rechnen. Während das Handelsvolumen an der NYMEX heute wegen des Feiertags geringer sein dürfte als üblich und der Handel auch etwas früher endet als gewohnt, gelten für die ICE die üblichen Handelszeiten.
Aktuell geben die Ölfutures an ICE und NYMEX erst einmal wieder nach, nachdem Brent vom Widerstand im Bereich des GD 7 abgeprallt ist. Bei den Inlandspreisen zeichnet sich derzeit noch keine klare Richtung im Vergleich zu Freitag ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der König Mineralöle GmbH
19.01.2026 / 10:00Uhr (letzte Änderung)
Allgemeine Information:
„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“ Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.
*Quelle: Futures-Services