*Inlandspreiserwartung für Heizöl 18.06.2026
„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. -0,40 €/100l Netto im Vergleich zu gestern (Mittwochvormittag) erwartet.„
Vorzeitige Unterzeichnung des USA/Iran-Abkommens lässt Preise erneut sinken…
(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)
*Marktlage:
„Nachdem die Präsidenten der USA und des Iran die Absichtserklärung zwischen den beiden Ländern nun offenbar schon früher unterzeichneten, als Anfang der Woche angekündigt, geben die Futures an den Ölbörsen heute Morgen wieder nach. Schließlich bedeutet die Unterzeichnung nicht nur eine Einstellung der Kampfhandlungen, sondern auch die Aufhebung der US-Blockade iranischer Häfen und die Wiedereröffnung der Straße von Hormus für den internationalen Schiffsverkehr. Ein endgültiges Abkommemn soll nun binnen 60 Tagen ausgehandelt werden.
„Obwohl die Märkte bereits mit einer schrittweisen Normalisierung des Schiffsverkehrs in der Straße von Hormus rechneten, bestand weiterhin ein erhebliches Risiko, dass die Verhandlungen in letzter Minute scheitern würden. Dieses Abkommen reduziert dieses extreme Risiko erheblich“, erklärte Rajeev De Mello, Fondsmanager bei Gama Asset Management, die erneute Abwärtsreaktion gegenüber der Nachrichtenagentur Bloomberg.
Bereits seit Ende Februar war die wichtige Meerenge nahezu vollständig blockiert. Laut EIA und IEA dürfte eine nachhaltige Erholung der Öllieferungen, die über die Straße von Hormus abgewickelt werden, im kommenden Jahr allerdings zu einem beträchtlichen Angebotsüberschuss führen. Während die EIA diesen in ihrem aktuellen Monatsbericht bei etwa 4 Mio. B/T sieht, geht die IEA sogar von 5 Mio. B/T aus. Haris Khurshid, Chief Investment Officer von Karobaar Capital LP, gibt jedoch auch zu bedenken: „Das Erzielen einer Einigung war der einfache Teil – der schwierigere Teil ist es, auszumachen, inwieweit die Störungen der letzten Monate von Dauer bleiben werden.“ Einige Änderungen (wie z.B. Exportrouten), die während der Blockade der Meerenge vorgenommen wurden, dürften laut Khurshid durchaus länger beibehalten werden.
Die weltweiten Ölbestände, die aufgrund der Angebotsausfälle aus einigen Ländern der Golfregion gesunken sind, dürften in naher Zukunft erst einmal noch unter Druck bleiben. Auch in den USA spiegelt sich der Rückgang des Angebots von Rohöl aus dem Nahen Osten in der Versorgungslage wieder. So gaben die landesweiten Rohölvorräte der USA vergangene Woche erneut beträchtlich nach und im Zentrallager in Cushing, Oklahoma, sind die Bestände mittlerweile so niedrig, dass der Betrieb des Lagers erschwert wird. Abhängig davon, wie lange die Erholung der Lieferströme über die Straße von Hormus dauert, könnte dies Experten zufolge auch die Rohölexporte der USA beeinträchtigen.
Im heutigen Tagesverlauf könnte unterdessen der festere Dollar die Ölpreise unter Druck bringen. Der Greenback hatte gestern Abend gegenüber dem Euro bereits einen Kurssprung verzeichnet. Zwar nahm die Fed wie erwartet bei ihrer jüngsten geldpolitischen Sitzung noch keine Zinsanhebung vor, allerdings machte der neue US-Notenbankchef Kevin Warsh deutlich, dass man gegen die hohe Inflation ankämpfen wolle. Darüber hinaus deuteten die aktuellen Prognosen der Fed-Mitglieder darauf hin, dass im laufenden Jahr noch mit einer Zinsanhebung zu rechnen ist.
Aktuell testen die Ölfutures an ICE und NYMEX bereits die ersten Unterstützungen. Auch bei den Inlandspreisen deutet sich derzeit rein rechnerisch im Vergleich zu gestern wieder Potenzial für Abschläge an…“
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der König Mineralöle GmbH
18.06.2026 /07:55 Uhr (letzte Änderung)
Allgemeine Information:
„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“ Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.
*Quelle: Futures-Services