*Inlandspreiserwartung für Heizöl 15.06.2026
„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. -2,00 €/100l Netto im Vergleich zu Freitagvormittag erwartet.„
Durchbruch ist da – Ölpreise fallen mit Einigung zwischen USA und Iran…
(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)
*Marktlage:
„Die Ölpreise sind am Montag deutlich gefallen, nachdem die USA und der Iran gestern erklärt hatten, eine erste Vereinbarung zur Beendigung des Krieges und zur Wiederaufnahme des Schiffsverkehrs durch die Straße von Hormus erzielt zu haben. Brent und WTI rutschten damit zum Wochenstart auf den tiefsten Stand seit März ab.
Nach Angaben des pakistanischen Premierministers, dessen Land als Vermittler zwischen den Konfliktparteien fungiert hatte, werden die USA und der Iran am Freitag in der Schweiz eine Absichtserklärung unterzeichnen. Der iranische Vizeaußenminister Kazem Gharibabadi erklärte, der Wortlaut der Vereinbarung werde erst nach der Unterzeichnung veröffentlicht.
Während Trump die Einigung mit den Worten „Lasst das Öl wieder fließen!“ begrüßte, reagierten Händler und Analysten deutlich zurückhaltender. Sie verwiesen auf fehlende Details zum Abkommens, die Herausforderungen für die Schifffahrtsbranche bei der Wiederaufnahme der Durchfahrt durch die Straße von Hormus sowie den langen Zeitraum, der erforderlich sei, um die Ölproduktion wieder hochzufahren.
Schon in den letzten Wochen und Monaten hatten die Produzenten in der Region immer wieder gewarnt, dass eine vollständige Wiederherstellung der Fördermengen aufgrund technischer und geologischer Schwierigkeiten sowie infrastruktureller Schäden mehrere Monate in Anspruch nehmen könnte.
„Wir müssen zunächst verstehen, was diese Vereinbarung tatsächlich bedeutet“, kommentiert Marktexperte Chris Weston von der Pepperstone Group, gerade im Bezug auf die Straße von Hormus. „Selbst wenn die Meerenge am Freitag wieder geöffnet wird, könnten noch Minen vorhanden sein und Versicherer könnten hohe Prämien verlangen“, so Weston.
Bis der Verkehr durch die Straße von Hormus vollständig wieder aufgenommen werden kann, dürften tatsächlich noch einige Hindernisse zu überwinden sein. So bestätigte Donald Trump selbst, dass aktuell noch Minen in der Meerenge geräumt werden müssten. Zudem bleibt abzuwarten, wie bereitwillig der Iran auf sein zuletzt schon recht weit vorangetriebenes Mautsystem verzichten wird.
Dennoch überwiegt am Ölmarkt heute die Erleichterung, dass zumindest wieder große Schritte in die richtige Richtung gemacht wurden. Laut Tim Waterer von KCM Trade werde die zuvor in den Ölpreisen enthaltene geopolitische Risikoprämie nun „recht aggressiv abgebaut“. Die Händler preisten zunehmend die Aussicht auf eine Wiederherstellung der Öllieferungen ein.
Vivek Dhar von der Commonwealth Bank of Australia weist zudem darauf hin, dass es schon ausreichend wäre, wenn die Öllieferungen durch die Straße von Hormus nur 60% bis 70% des Vorkriegsniveaus erreichen würden, um den Ölmarkt wieder in die vor dem Krieg erwartete Überversorgung zurückzuführen. Damit wird der bullishe Effekt der noch bestehenden Marktunsicherheiten deutlich abgeschwächt.
Insgesamt fällt die fundamentale Einschätzung der Marktlage heute bearish aus, da mit dem Durchbruch bei den Verhandlungen erst einmal die größte Hürde aus dem Weg geräumt scheint. Entsprechend sind auch bei den Inlandspreisen stärkere Preisabschläge im Vergleich zu Freitagmorgen zu erwarten….“
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der König Mineralöle GmbH
15.06.2026 /07:45 Uhr (letzte Änderung)
Allgemeine Information:
„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“ Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.
*Quelle: Futures-Services