*Inlandspreiserwartung für Heizöl 12.03.2026
„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. +12,00 €/100l Netto im Vergleich zu gestern (Mittwochvormittag) erwartet.„
„Iran weitet Angriffe aus und droht mit Ölpreisschock – Brent wieder bei 100 Dollar...“
(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)
*Marktlage:
„Der Iran hat seit gestern seine Angriffe auf Öl und Transporteinrichtungen im Nahen Osten ausgeweitet und damit für einen neuerlichen Preissprung an den Börsen gesorgt. Trotz der gestern beschlossenen Rekord-Freigabe aus den SPRs fürchtet man am Markt eine Ausweitung des Krieges und eine lang anhaltende Unterbrechung der Ölströme.
Im Lichte der sich verschlechternden Sicherheitslage hat der Oman inzwischen die Evakuierung seines wichtigsten Ölhafens angeordnet, einem der wenigen in der Region, von wo aus zuletzt noch Mengen verladen wurden. Die Maßnahme macht die weitreichenden Auswirkungen der Eskalation in der Region deutlich. Anzeichen für eine Entspannung im Golf gebe es derzeit nicht, erklärten Analysten der ING am Donnerstag. Daher sei auch kein Ende der Störungen im Öltransport durch die Straße von Hormus absehbar.
„Der einzige Faktor, der die Ölpreise wirklich wieder nach unten bringen könnte, wäre eine Wiederöffnung der Straße von Hormus“, kommentiert auch Neil Beveridge, Forschungsdirektor bei Sanford C. Bernstein & Co. Die Freigabe strategischer Reserven stehe „in keinem Verhältnis zu den rund 20 Mio. B/T“, die durch die Blockade der Passage ausfallen könnten, fügte er hinzu.
Die Internationale Energieagentur (IEA), die die strategischen Notvorräte für insgesamt 32 Mitgliedsländer verwaltet, hatte sich gestern darauf verständigt, bis zu 400 Mio. Barrel Öl aus den SPRs auf den Markt zu bringen. Den größten Anteil daran werden die USA mit 172 Mio. B/T liefern. Der weltweite Verbrauch liegt bei etwas mehr als 100 Mio. B/T; die Ausfälle im Nahen Osten belaufen sich aktuell auf etwa 6 Mio. B/T. Mit anhaltender Sperrung der Straße von Hormus dürfte diese Menge allerdings weiter steigen.
„Genau davor hatte ich bei der Freigabe der IEA gewarnt – sie wird völlig ignoriert, und jetzt liegen die Preise noch höher“, ärgert sich Darrell Fletcher, Managing Director für Rohstoffe bei Bannockburn Capital Markets. „Möglicherweise hat sie das falsche Signal gesendet. Wissen sie etwas, was wir nicht wissen?“
Auch Tina Teng, Marktstrategin bei ANZ, sieht die Maßnahme nur als vorübergehende Entlastung. Die Freigabe der Reserven könne lediglich kurzfristig helfen, da Störungen bei Öllieferungen durch die Straße von Hormus sowie größere Produktionsausfälle in einigen Ländern des Nahen Ostens langfristig zu einem Angebotsengpass führen könnten.
Bei der ING verweist man zudem auf die Unsicherheiten darüber, wie schnell das freigegebene Öl tatsächlich auf den Markt gelangen kann – und ob die Menge ausreichen wird, um die Nachfrage zu decken, bis wieder Öl durch die Straße von Hormus transportiert wird.
Solange die Anleger an den Ölmärkten die SPR-Freigabe ignorieren, bleibt die fundamentale Einschätzung der Marktlage bullish. Daran wird wohl auch der heute noch erwartete IEA-Monatsbericht nichts ändern, der aller Wahrscheinlichkeit nach etwas bullisher ausfallen dürfte als in den Vormonaten. Am Markt waren aber auch schon die Berichte von EIA und OPEC mehr oder weniger ignoriert worden.
Bei den Inlandspreisen ergeben sich aufgrund des neuerlichen Preisanstieges heute wieder klare Aufschläge im Vergleich zu gestern. Allerdings ist aufgrund der hohen Marktunsicherheiten aktuell immer auch mit erhöhter Volatilität zu rechnen.“
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der König Mineralöle GmbH
12.03.2026 / 07:30Uhr (letzte Änderung)
Allgemeine Information:
„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“ Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.
*Quelle: Futures-Services