Aktuelle Preisentwicklung

*Inlandspreiserwartung für Heizöl 16.06.2026

„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca.+/-0,00 €/100l Netto im Vergleich zu  gestern (Montagvormittag) erwartet.

Zwischen Euphorie und Vorsicht – Ölmarkt nach Abkommen in der Schwebe

(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)

*Marktlage:

„Nach dem Preisrutsch zum Wochenstart, mit dem der Ölmarkt das vorläufige Abkommen zwischen USA und Iran quittierte, bleiben die Anleger nun erst einmal wieder vorsichtig. Zwar überwiegt die Hoffnung auf ein Ende des Konfliktes, doch gleichzeitig sind bisher nur wenige Details zum Abkommen bekannt, während die Marktbeobachter gleichzeitig fürchten, dass die Rückkehr der Exporte durch die Straße von Hormus länger dauern wird als erhofft.

Bislang wurden die vollständigen Inhalte des „Memorandum of Understanding“ noch nicht bekannt gegeben und auch eine dauerhafte Waffenruhe ist noch nicht ausgehandelt. Das Dokument soll am Freitag in der Schweiz von beiden Seiten unterzeichnet werden. Weder Washington noch Teheran haben den Text der Absichtserklärung bislang veröffentlicht.

Unsicherheit herrscht am Markt vor allem bezüglich der Straße von Hormus. US-Präsident Trump beharrte gestern darauf, die Schifffahrtsroute werde bis Freitag wieder uneingeschränkt nutzbar sein. „Wir haben bereits jetzt viele Fahrspuren geöffnet“, sagte er beim G7-Gipfel in Frankreich. „Die Passage wird offen sein und es werden keine Gebühren erhoben.“ Er widersprach damit Meldungen aus dem Iran, denen zufolge das von Teheran eingeführte Mautsystem bleiben solle.

„Die Tücken könnten im Detail liegen. Solange all diese Details nicht bekannt sind, dürfte der Markt bei einem weiteren Abbau der Risikoprämie an den Energiemärkten vorsichtig bleiben“, kommentiert Tim Waterer, Chef-Marktanalyst bei KCM Trade.

Zeitgleich signalisieren Reedereien und Händler gleichermaßen, sie benötigten mehr Planungssicherheit, bevor sie ihre Schiffe wieder auf der Nahost-Route einsetzen. Energieverantwortliche aus den Golf-Anrainerstaaten berichten unterdessen von einer Flut an Kundenanfragen, die wissen wollten, ob und wenn ja wann Rohöl wieder durch die Meerenge transportiert werden könne.

Diese Frage ist allerdings nicht ganz einfach zu beantworten. Selbst bei Inkrafttreten der aktuellen Vereinbarung bleibt unklar, wie schnell die eingeschränkten Liefermengen wieder auf den Markt zurückkehren können. Klar scheint nur, dass die Rückkehr zur Normalität – sofern sie denn überhaupt möglich ist – eher länger als kürzer dauern wird.

„Der Weg zurück zu normalen Versorgungsströmen ist alles andere als einfach“, fasst Tony Sycamore von IG die Lage zusammen. Die Räumung von Seeminen, die Wiederherstellung eines umfassenden Versicherungsschutzes für die Schifffahrt sowie die Bereitschaft von Reedereien und Besatzungen, in die Golfregion zurückzukehren, würden Zeit in Anspruch nehmen. Gleiches gelte für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Förderanlagen und die Reparatur beschädigter Infrastruktur in der Region.

Inmitten all dieser Unsicherheiten fällt die fundamentale Einschätzung der Marktlage damit heute neutral aus. Während die Einigung auf ein Abkommen grundsätzlich ein Erfolg ist, werden sich die bestehenden Versorgungsprobleme nicht innerhalb weniger Tage und Wochen in Luft auflösen. Bei den Inlandspreisen zeichnen sich heute rein rechnerisch dennoch leichte Abschläge im Vergleich zu gestern Morgen ab, da der ICE Gasoil Kontrakt heute früh spürbar nachgibt…“

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der König Mineralöle GmbH

16.06.2026 /07:30 Uhr (letzte Änderung)

Allgemeine Information:

„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“
Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.

*Quelle: Futures-Services

 

Ihr Ansprechpartner seit 1887