*Inlandspreiserwartung für Heizöl 24.06.2026
„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. +2,50 €/100l Netto im Vergleich zu gestern (Dienstagvormittag) erwartet.„
Rohölkontrakte bauen Vortagestiefs am frühen Morgen bereits aus…
(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)
*Marktlage:
„Während sich die Rohölpreise an den Ölbörsen mittlerweile dem Niveau, auf dem sie sich vor dem Iran-Krieg entwickelt hatten, wieder deutlich angenähert haben, fehlen noch ein paar Dollar bis Brent und WTI die Settlementpreise vom 27. Februar wieder erreicht haben.
„Die Normalisierung der Energieversorgungslage dürfte schrittweise erfolgen“, erklärt dazu der Ökonom Gregory Daco von EY-Parthenon, der prognostiziert: „Die Ölpreise werden daher voraussichtlich bis Ende des Jahres über dem Niveau vor dem Konflikt bleiben.“ Denn auch wenn die Straße von Hormus nach der Einigung der USA und des Iran auf ein Interims-Abkommen wieder befahrbar ist und die Zahl der Schiffe, die die wichtige Meerenge durchfahren, zuletzt deutlich zugenommen hat, senden Washington und Teheran widersprüchliche Signale – sowohl was den Schiffsverkehr in der Straße von Hormus betrifft, als auch bezüglich der Verhandlungen über die Details eines endgültigen Abkommens.
So teilte US-Präsident Trump am gestrigen Dienstag in einem Post auf seiner Kommunikationsplattform Truth Social mit, Teheran habe Inspektionen der iranischen Atomanlagen „vollständig zugestimmt.“ Der Sprecher des iranischen Außenministeriums, Esmaeil Bagheai, gab jedoch an, dass keine Inspektionen der Atomanlagen durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) geplant seien.
Auch was das Management des Schiffsverkehrs in der Straße von Hormus angeht, ist man sich wohl uneins. Während der Iran und der Oman sich gestern darauf einigten, die Gespräche darüber fortzusetzen, erklärte US-Außenminister Marco Rubio, jeder Versuch von iranischer Seite, Transitgebühren zu erheben, verstoße gegen internationales Recht. Den Marktteilnehmern bleibt derweil nichts anderes übrig, als zu hoffen, dass die wichtige Meerenge dauerhaft geöffnet bleibt und die Differenzen über die Regulierung der Schifffahrt in der Wasserstraße und auch die Inspektionen der iranischen Atomanlagen nicht wieder in eine Eskalationsspirale führen.
Fern der Straße von Hormus soll sich in der vergangenen Woche die Versorgungslage in den USA im Hinblick auf Rohöl weiter verknappt haben. Allerdings sollen die Bestandsabbauten sowohl den Analysten, als auch dem API zufolge nicht mehr so stark ausgefallen sein, wie noch in den Wochen zuvor. Die Bestandssituation im US-Zentrallager in Cushing bleibt unterdessen ein Faktor, der den Marktteilnehmern Sorge bereitet, sollen die Vorräte dort in der Woche zum 19. Juni noch weiter gesunken sein, nachdem sie bereits in der Vorwoche auf ein Niveau von 20 Mio. Barrel gefallen waren, sodass ein normaler Betrieb des Lagers kaum noch möglich ist. Sollte das DOE heute um 16:30 Uhr die Abbauten in Cushing bestätigen, dürfte dies den Rohölkontrakten einen bullishen Impuls geben.
Heute Morgen unterschritten Brent und WTI jedoch bereits die Vortagestiefs, wobei die beiden Kontrakte mittlerweile wieder leicht oberhalb ihrer vorläufigen Tagestiefs notieren. Gasoil handelt derweil knapp unterhalb des Hochs, das er am Dienstagabend verzeichnet hatte, nachdem es hieß, Russland erwäge ein vollständiges Exportverbot für Diesel. Bei den Inlandspreisen zeichnet sich daher aktuell noch Potenzial für Aufschläge im Vergleich zu gestern ab…“
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der König Mineralöle GmbH
24.06.2026 /08:35 Uhr (letzte Änderung)
Allgemeine Information:
„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“ Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.
*Quelle: Futures-Services