Aktuelle Preisentwicklung

*Inlandspreiserwartung für Heizöl 27.02.2026

„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. +0,90 €/100l Netto im Vergleich zu gestern (Donnerstagvormittag) erwartet.

Iran-Gespräche ohne Durchbruch – Marktunsicherheit bleibt hoch...“

(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)

*Marktlage:

„Nach einem extrem volatilen Donnerstag scheinen sich die Ölbörsen heute erst einmal wieder zu stabilisieren, nachdem die USA und der Iran ihre Atomgespräche in der kommenden Woche fortsetzen wollen. Gleichzeitig richtet sich ein Teil der Aufmerksamkeit am Markt nun auch wieder auf die OPEC+, die am Sonntag eine erneute Ausweitung der Fördermengen beschließen dürfte.

Die gestrige Verhandlungsrunde zwischen Teheran und Washington hatte zwar keinen Durchbruch gebracht, aber auch (noch) nicht die befürchtete Militäreskalation. Dennoch bleibt das Risiko hoch, denn vieles deutet darauf hin, dass vor allem das Thema Urananreicherung eine kaum zu überwindende Hürde bleibt. Die Vereinigten Staaten wollen hier keine Kompromisse machen, denn sie befürchten, dass der Iran eine Atombombe bauen könnte. Teheran bestreitet das vehement.

US-Präsident Trump hat die größte militärische Aufrüstung im Nahen Osten seit dem Zweiten Golfkrieg 2003 angeordnet und dem Iran immer wieder mit Angriffen gedroht, sollte es nicht zu einer Einigung kommen. Gleichzeitig hatte er jedoch auch wiederholt seine Präferenz für eine diplomatische Lösung signalisiert. In der vergangenen Woche hatte er Teheran eine Frist von zehn bis 15 Tagen für ein Abkommen gesetzt.

Haris Khurshid, Chief Investment Officer bei Karobaar Capital, kommentiert die gestrigen Gespräche folgendermaßen: „Es gibt keinen neuen Schock, und sowohl Eskalation als auch Diplomatie stehen weiterhin im Raum“. Er rechnet jedoch auch weiterhin mit hoher Volatilität, die er mit dem Schwanken zwischen wachsendem Risiko und gleichzeitig ausbleibenden Verknappungen am physischen Markt begründet.

June Goh, leitende Analystin bei Sparta Commodities, erklärte, der Ton der Gespräche deute auf geringe Kompromissbereitschaft beider Seiten hin. Die Wahrscheinlichkeit eines US-Militärschlags gegen den Iran steige, wenngleich ein etwaiger Einsatz wohl begrenzt bliebe. „Händler verharren vor dem Wochenende in einer abwartenden Haltung – einerseits angesichts zunehmender Spannungen mit dem Iran, andererseits mit Blick auf das OPEC+-Treffen am Sonntag, bei dem eine Produktionsanhebung wahrscheinlich ist“, fügt sie an.

Überraschungen dürfte es bei dem OPEC+ Meeting wohl keine geben, denn die Signale im Vorfeld waren klar. Schon letztes Jahr hatten die acht Länder, die sich an freiwilligen Zusatzkürzungen beteiligen, angekündigt, nach einer Pause im nachfrageschwächsten ersten Quartal ab April wieder mit dem Abbau der freiwilligen Kürzungen zu beginnen. Zuletzt hieß es aus Insiderkreisen, dass am Sonntag wahrscheinlich eine Förderanhebung um 137.000 ab April beschlossen werden dürfte.

Ob diese allerdings im Zuge der Spannungen im Nahen Osten einen spürbaren bearishen Effekt auf die Ölbörsen haben wird, darf zumindest angezweifelt werden. Solange es am Persischen Golf keine Anzeichen einer Deeskalation gibt, dürfte die Risikoprämie erhöht bleiben und stärkere Preisnachlässe verhindern.

Obwohl die fundamentalen Faktoren eigentlich auf eine leicht bearishe Ausgangslage hindeuten, bleibt es am Ölmarkt durch die enorme Unsicherheit an allen Ecken und Enden volatil. Bei den Inlandspreisen zeichnen sich nach den starken Schwankungen von gestern am Freitagmorgen erst einmal leichte Preisaufschläge ab. “

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der König Mineralöle GmbH

27.02.2026 / 07:40Uhr (letzte Änderung)

Allgemeine Information:

„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“
Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.

*Quelle: Futures-Services

 

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