*Inlandspreiserwartung für Heizöl 12.06.2026
„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. -3,50 €/100l Netto im Vergleich zu gestern (Donnerstagvormittag) erwartet.„
Preise sinken nach Trumps Absage weiterer Angriffe auf den Iran…
(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)
*Marktlage:
„Der Brent-Rohölkontrakt startete an der ICE heute das erste Mal seit April wieder unterhalb von 90 Dollar, nachdem US-Präsident Trump am Donnerstagabend mitteilte, dass ein Abkommen mit dem Iran nur noch unterzeichnet werden müsse. Was Trumps nicht neuer Behauptung, dass ein Deal mit der Islamischen Republik quasi schon unter Dach und Fach sei, Gewicht verlieh, war die Absage weiterer Angriffe des US-Militärs auf Ziele im Iran, die er erst am Nachmittag angekündigt hatte.
Die für den Ölmarkt wichtigste erhoffte Folge eines Abkommens wäre die Freigabe der Straße von Hormus, die die iranische Militärführung gestern infolge von neuen US-Angriffen wieder für komplett gesperrt erklärte. „Die Meerenge wird offiziell geöffnet, sobald wir unterzeichnen – was bald, sehr bald geschehen könnte, womöglich am Wochenende in Europa“, so Trump zum Thema.
Die Blockade der strategisch wichtigen Meerenge, durch die vor dem Kriegsbeginn täglich rund 21 Mio. Barrel Öl verschifft wurde, hat die Ölversorgung aus der Golfregion erheblich beeinträchtigt. Und auch wenn es zuletzt zu einem Anstieg der Ölexporte über die Straße von Hormus kam und die Ölproduzenten aus der Region versuchen, ihre Ausfuhren über alternative Exportrouten zu steigen, ist man laut dem Analysten Homayoun Falakshahi vom Informationsdienstleister Kpler „noch weit von den Transitvolumina der Vorkriegszeit entfernt“, sodass die Meerenge im Fokus der Marktteilnehmer bleibt.
Und während der Sprecher des iranischen Außenministeriums Trump widerspricht und meint, einige Kernpunkte des Abkommens müssten noch geprüft werden, bleiben die Preise abhängig von den jeweils neuesten Schlagzeilen und Preissprünge jederzeit möglich. Die hohen Preisniveaus lasten derweil auf den Beständen, was sich auch im aktuellen Monatsbericht widerspiegelte, den die OPEC am Donnerstagnachmittag herausgab. Demnach gingen die Ölbestände der OECD-Länder im April im Vergleich zum Vormonat um 48 Mio. Barrel zurück und lagen mit 53,7 Mio. Barrel auch deutlich unter dem entsprechenden 5-Jahres-Durchschnitt.
Die Freigabe von strategischen Beständen scheint bislang noch nicht zu verhindern, dass die Verbraucherpreisinflation wieder deutlich anzieht. Dies wiederum ruft die Notenbanken auf den Plan. So hob die EZB gestern wie erwartet die Leitzinsen um 25 Basispunkte an, um der zunehmenden Verbraucherpreisteuerung entgegenzuwirken. Von der Fed erwartet sich der Markt zwar erst Ende des Jahres eine erste Zinsanhebung, insgesamt wirkt die Aussicht auf steigende Zinsen jedoch als tendenziell bearisher Faktor für die Ölpreise, da höhere Zinsen auch die Kreditkosten der Ölproduzenten steigen lassen. Während dieser Effekt etwas länger braucht, um sich durchzusetzen, könnte sich die Beeinträchtigung der Nachfrage durch die immer noch verhältnismäßig hohen Ölpreise schneller durchsetzen, beispielsweise bei der Entwicklung der US-Nachfrage in der Sommer-Fahrsaison.
Heute Morgen notieren die Ölfutures an ICE und NYMEX zunächst weicher, wobei sich dies schnell ändern könnte, sollte sich abzeichnen, dass ein Abkommen zwischen den USA und Iran doch alles andere als nahe ist. Bei den Inlandspreisen zeichnet sich aktuell aber im Vergleich zu gestern rein rechnerisch immer noch Potenzial für beträchtliche Abschläge ab…“
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der König Mineralöle GmbH
12.06.2026 /09:15 Uhr (letzte Änderung)
Allgemeine Information:
„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“ Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.
*Quelle: Futures-Services