Aktuelle Preisentwicklung

*Inlandspreiserwartung für Heizöl 24.08.2026 

„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. -3,50 €/100l Netto im Vergleich zu gestern (Freitagvormittag) erwartet.

Wir haben leider aufgrund der Situation „Golfkrieg“ erst ab ca. 13.00 Uhr verbindliche Verkaufspreise für Sie !!!

Ölfutures vor Ankündigung der US-Maßnahmen gegen Iran weicher…

 

(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)

*Marktlage:

“ Die Aufmerksamkeit der Trader an den Ölmärkten wird zu Beginn der neuen Handelswoche vor allem auf die Maßnahmen der USA zur wirtschaftlichen Isolierung Irans gerichtet sein, die US-Finanzminister Scott Bessent um 20 Uhr (MESZ) bekannt geben will. Die iranische Führung scheint von den angedrohten Maßnahmen eher unbeeindruckt.

 So warnte der Sekretär des Obersten Nationalen Sicherheitsrats des Iran am gestrigen Sonntag über soziale Medien: „Wenn der Wirtschaftskrieg andauert, wird kein einziger Tropfen Öl exportiert werden, weder durch die Straße von Hormus noch aus dem Persischen Golf“. Der iranische Außenminister Abbas Araghchi kommentierte die Drohungen der USA unterdessen mit den Worten: „Ihnen fällt keine andere Lösung ein, um dem großen iranischen Volk entgegenzutreten, deshalb bringen sie immer wieder die gleichen alten Pläne vor“.

Der Analyst Vivek Dhar von der Commonwealth Bank of Australia, hegt ebenfalls noch Zweifel an der Wirksamkeit der angedrohten US-Maßnahmen gegen den Iran, warnt jedoch in einer Notiz auch: „Sollten die US-Maßnahmen (…) wie beabsichtigt wirken, stellt Irans Fähigkeit, mit verstärkter Gewalt zu reagieren, ein wachsendes Risiko für die Energiemärkte dar, das berücksichtigt werden muss.“

Die Frage ist auch, wie China reagiert, das von den US-Maßnahmen wohl auch betroffen wäre, da es zuletzt noch einer der Hauptabnehmer iranischen Öls war. In einem Beitrag, der am gestrigen Sonntag in der Wirtschaftszeitung Financial Times veröffentlicht wurde, kündigte der US-Finanzminister an, Washington werde auch gegen „ängstliche Nationen“ vorgehen, die gegenüber dem Iran „Beschwichtigungspolitik“ betreiben und weiterhin wirtschaftliche Verbindungen mit der Islamischen Republik aufrecht erhalten würden. Diese „täten gut daran, die Konsequenzen einer Beibehaltung dieses Zustands zu bedenken“, so Bessent in dem Beitrag.

Was bereits klar scheint, ist, dass die Unsicherheit hinsichtlich des Schiffsverkehrs in der Straße von Hormus wohl noch eine Weile andauern wird, wenngleich der Iran hin und wieder einige Tanker durch die Meerenge hindurch lässt. Auch die Seeblockade Saudi-Arabiens durch die Huthi-Miliz im Roten Meer bleibt weiterhin bestehen.

„Das Rohölangebot wird knapper“, warnen daher die Analysten von Morgan Stanley. „In den letzten Wochen war einer der stärksten Rückgänge bei den Ölreserven auf See zu beobachten, während auch die Lagerbestände an Land, unter anderem in China, zurückgehen“, heißt es in einer Mitteilung der Analysten weiter. Dies liege vor allem an der Verknappung des Angebots – besonders jenem aus dem Nahen Osten, „wo mehrere Datenquellen die Gesamtexporte wieder auf dem [niedrigen] Niveau von März/April ansetzen“.

An den Ölbörsen testeten die Kontrakte am frühen Montagmorgen dennoch zunächst einmal ihr Abwärtspotenzial. Die GD 7 dienten bislang jedoch als stabile Unterstützungen. Bei den Inlandspreisen deutet sich aktuell rein rechnerisch ebenfalls Potenzial für Abschläge an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der König Mineralöle GmbH

24.08.2026 /10:01 Uhr (letzte Änderung)

Allgemeine Information:

„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“
Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.

*Quelle: Futures-Services

 

 

 

 

 

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