Aktuelle Preisentwicklung

*Inlandspreiserwartung für Heizöl 16.03.2026

„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. +4,00 €/100l Netto im Vergleich zu  Freitagvormittag erwartet.

Angebotssorgen lassen Ölpreise zum Wochenbeginn weiter steigen...“

(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)

*Marktlage:

Die Rohölpreise an ICE und NYMEX setzten ihren Anstieg in der vergangenen Woche fort, wobei der europäischen Rohölkontrakt Brent erstmals seit August 2022 auch wieder Settlementpreise oberhalb von 100 Dollar pro Barrel verzeichnete. WTI gelang unterdessen am Freitag ein Settlement oberhalb der psychologisch wichtigen 95 Dollar-Marke. Und auch zu Beginn der neuen Handelswoche sorgt der Nahost-Konflikt dafür, dass die Preise an den Ölbörsen steigen.

Der wichtigste Preistreiber bleiben dabei die Sorgen hinsichtlich bereits vorhandener und noch befürchteter Angebotsausfälle, die durch den Iran-Krieg verursacht werden. Was das betrifft, forderte US-Präsident Trump zuletzt die NATO-Partner der USA und andere Länder wie China dazu auf, sich an der Sicherung des Schiffsverkehrs durch die Straße von Hormus zu beteiligen.

Die US-Luftangriffe auf iranische Militäranlagen auf der Insel Kharg im Persischen Golf sowie die Drohung Trumps, auch die Ölanlagen auf der für die iranische Ölindustrie wichtigen Insel ins Visier zu nehmen, sollte Teheran den internationalen Schiffsverkehr in der Straße von Hormus weiterhin behindern. „Wenn man die Infrastruktur in Kharg ausschaltet, verschwinden 2 Millionen Barrel pro Tag endgültig vom Markt – nicht [nur] bis die Sache mit der Straße von Hormus geregelt ist“, so die Befürchtung von Dan Pickering, Chief Investment Officer von Pickering Energy Partners.

Während der Markt noch auf weitere Informationen dazu wartet, wie Washington für Sicherheit in der nicht nur für den internationalen Ölhandel so wichtigen Meerenge sorgen will, legte die IEA am Wochenende Details zur geplanten Freigabe strategischer Ölreserven vor. Diese wird in den Ländern des Raums Asien-Ozeanien unverzüglich beginnen, wohingegen in Europa und den amerikanischen Staaten erst Ende März Öl aus den Notreserven auf den Markt gebracht werden wird.

Vergangene Woche hatten die Marktteilnehmer auf die Ankündigung der Maßnahme kaum reagiert, nicht zuletzt auch, da sie sie bereits vorher größtenteils eingepreist hatten. Nichtsdestotrotz kam es nach dem festeren Start der Ölfutures heute Morgen erst einmal zu Gewinnmitnahmen, was allerdings auch der Meldung geschuldet gewesen sein dürfte, dass die Verladungen im emiratischen Hafen Fujairah wiederaufgenommen wurden. Der Hafen, von dem aus im Normalfall täglich rund 1 Million Barrel der Rohölsorte Murban exportiert werden, wurde kurz nach dem Angriff der USA auf iranische Militäranlagen auf der Insel Kharg zum Ziel eines Drohnenangriffs und hatte deswegen vorübergehend den Betrieb unterbrochen.

Im Verlauf der Woche werden die Trader nun nicht nur auf weitere Meldungen zu den strategischen Ölreserven und die Entwicklungen im Nahost-Konflikt achten, sondern auch auf die Zinssitzungen von Fed und EZB. Von beiden Notenbanken erwartet sich der Markt in dieser Woche zwar keine Zinsanpassungen, konkretere Hinweise auf den weiteren Zinskurs könnten die Preise an den Ölbörsen allerdings dennoch beeinflussen.

Aktuell notieren die Kontrakte an ICE und NYMEX wieder oberhalb der bisherigen Tagestiefs, aber noch unterhalb der Hochs vom Tagesbeginn. Bei den Inlandspreisen zeichnet sich derzeit Potenzial für Aufschläge ab, zumal der EUR/USD nach dem Kursrückgang von Freitag geschwächt bleibt.“

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der König Mineralöle GmbH

16.03.2026 / 08:00Uhr (letzte Änderung)

Allgemeine Information:

„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“
Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.

*Quelle: Futures-Services

 

Ihr Ansprechpartner seit 1887