Aktuelle Preisentwicklung

*Inlandspreiserwartung für Heizöl 06.08.2026

„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. +4,00 €/100l Netto im Vergleich zu  gestern (Mittwochvormittag) erwartet.

Einigung auf sichere Hormus-Route verhindert Preiserholung an Ölbörsen

(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)

*Marktlage:

„Nachdem der Nordsee-Rohölkontrakt Brent bereits am Dienstag wieder ein Settlement unterhalb der psychologisch wichtigen 80 Dollar-Marke verzeichnete, gelang es ihm gestern nicht, über dieses Preisniveau wieder dauerhaft zurückzukehren. Vor allem die Hoffnung, dass es bald eine sichere Regelung für den internationalen Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus geben könnte, verhinderte einen stärkeren Preisanstieg.

Diese Hoffnung wurde nun noch offiziell untermauert, denn wenn sogar Irans Außenministeriumssprecher verkündet, dass man sich mit Oman auf eine sichere Route durch die wichtige Meerenge geeinigt habe, scheinen die Gerüchte zu stimmen. Schließlich war dieser in der letzten Zeit hauptsächlich damit beschäftigt, Behauptungen Trumps oder anderer Akteure über angebliche Gespräche und Einigungen zu dementieren.

„Der eigentliche Wendepunkt wird nun der Verlauf der Gespräche zwischen den USA und dem Iran sein, denn bedeutende Fortschritte diesbezüglich sind unerlässlich, bevor die unterbrochenen Energieströme wirklich wieder fließen können“, kommentieren die Analysten von ING in einer Mitteilung. Laut US-Präsident Trump führt Washington weiterhin Gespräche mit Teheran. „Mal sehen, was passiert“, so Trump während einer Rede in einem Vorort von Las Vegas in Nevada. „Ich würde lieber einen Deal abschließen, weil ich keine Menschen töten will“, sagte der Präsident mit Blick auf ein mögliches Abkommen zwischen den USA und dem Iran. Der Analyst Rob Thummel von Tortoise Capital geht davon aus, dass es bei einer Einigung zwischen den beiden Ländern möglich sei, dass „die Ölpreise auf etwa 70 US-Dollar pro Barrel zusteuern“, nachdem sie bereits unter 80 Dollar zurück gerutscht sind.

Unterdessen bleibt die Schifffahrt sowohl in der Straße von Hormus, als auch in der Straße von Bab el-Mandeb bzw. im Roten Meer gefährlich. So wurden gestern in beiden Regionen weitere Angriffe auf Tanker gemeldet. Die Frage ist, ob die Huthi-Miliz auch die Seeblockade Saudi-Arabiens beenden, sobald es eine Einigung zwischen Washington und Teheran gibt. Zwar deklarierte die Miliz ihre Aktion offiziell als Kampf gegen die Belagerung ihrer Gebiete im Jemen durch Saudi-Arabien, aus informierten Kreisen war im Vorfeld allerdings durchgedrungen, dass Iran die Miliz dazu „angeregt“ habe.

Sollten beide Meerengen wieder ohne größere Risiken befahrbar sein, könnten die Ölpreise deutlich nachlassen, nicht zuletzt auch, weil die Länder, deren Produktion durch den Iran-Krieg stark gesunken war (inklusive Saudi-Arabien), die Hähne dann wieder voll aufdrehen könnten. Bereits in der kurzen Phase des vorläufigen Abkommens, dass Washington und Teheran Mitte Juni getroffen hatten, hatte sich die Produktion von Ländern wie Irak oder auch Kuwait deutlich erholen können. Der Einfluss von Angebotsausfällen andernorts (wie beipielsweise die Exportunterbrechungen am CPC-Exportterminal im Schwarzen Meer) auf die Ölpreise könnten dadurch zumindest wieder abgeschwächt werden.

Angesichts der Meldungen über eine Einigung auf eine sichere Route durch die Straße von Hormus gelang den Ölfutures an ICE und NYMEX heute Morgen auch keine nachhaltige Erholung. So notieren die Kontrakte derzeit wieder im Minus. Bei den Inlandspreisen zeichnet sich im Vergleich zu gestern rein rechnerisch ebenfalls Potenzial für Abschläge ab…“

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der König Mineralöle GmbH

06.08.2026 /09:30 Uhr (letzte Änderung)

Allgemeine Information:

„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“
Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.

*Quelle: Futures-Services

 

 

 

 

 

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