Aktuelle Preisentwicklung

*Inlandspreiserwartung für Heizöl 09.02.2026

„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. -1,00 €/100l Netto im Vergleich zu   Freitagvormittag erwartet.

Iran-Verhandlungen bleiben im Fokus – Ölfutures starten verhalten...

(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)

*Marktlage:

„Zum Start in die neue Woche bleibt der Iran das wichtigste Thema für den Ölmarkt. Die Kurse an ICE und NYMEX kommen nach einem volatilen Freitag leicht unter Druck, nachdem Teheran und Washington gleichermaßen eine Fortsetzung der Gespräche in Aussicht gestellt haben. Damit nehmen die Sorgen über den Konflikt ab, der die Versorgung aus dem Nahen Osten hätte beeinträchtigen können.

Vertreter beider Länder hatten sich am Freitag im Oman zu indirekten Gesprächen getroffen, um die Spannungen rund um das Atomprogramm der Islamischen Republik zu entschärfen. Teheran bezeichnete das Treffen im Anschluss als „einen Schritt nach vorn“.

„Der Rohölmarkt hat zu Wochenbeginn nachgegeben, da die konstruktiven US-iranischen Atomgespräche im Oman für Erleichterung gesorgt haben“, kommentiert Tony Sycamore, Marktanalyst beim Broker IG. „Mit weiteren Gesprächen in Aussicht hat die unmittelbare Angst vor Versorgungsunterbrechungen im Nahen Osten deutlich nachgelassen.“

Trotz bestehender Differenzen wollen beide Seiten den begonnenen Dialog fortsetzen, US-Präsident Donald Trump sprach davon, dass ein weiteres Treffen sogar schon Anfang dieser Woche stattfinden könnte. Offiziell bestätigt wurde dies aber noch nicht. Sicher ist, dass Trump am 11. Februar den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu empfangen wird und dass Washington gleichzeitig neue Zölle gegen Länder vorbereitet, die Geschäfte mit dem Iran machen.

Neben der Entwicklungen rund um den Iran blickt man am Ölmarkt auch in dieser Woche noch auf die Lieferströme Richtung Indien. Letzte Woche hatten die USA und Indien ein neues Handelsabkommen unterzeichnet, im Rahmen dessen Neu-Delhi sich verpflichtet habe, kein Öl mehr aus Russland einzukaufen. Aus Indien gibt es dafür aber immer noch keine ausdrückliche Bestätigung, die Regierung betonte zuletzt nur, dass die Energiesicherheit oberste Priorität habe und man den Raffineriebetreibern nichts vorschreiben werde.

Warren Patterson von der ING kommentiert: „Sollte Indien infolge des neu ausgehandelten Handelsabkommens tatsächlich keine russischen Öllieferungen mehr beziehen, müssten die Abschläge auf russisches Öl steigen, um alternative Abnehmer zu finden“. Gelinge dies nicht, könnte sich das Marktgleichgewicht verengen, so der Experte.

Offizielle Prognosen zur Ölmarktentwicklung stehen diese Woche mit den drei großen Monatsberichten von EIA, OPEC und IEA an, die Dienstag, Mittwoch und Donnerstag erwartet werden. Zudem melden sich bei der International Energy Week in London diese Woche zahlreiche wichtige Energie-Experten und Funktionäre zu Wort, deren Einschätzungen und Prognosen die Ölmärkte möglicherweise beeinflussen könnten.

Zum heutigen Wochenstart fällt die fundamentale Einschätzung leicht bearish aus, das die Anleger erleichtert auf die einigermaßen erfolgreichen Iran-Gespräche reagieren. Zwar ist die sprichwörtliche Kuh noch nicht vom Eis, weshalb eine starke Abwärtskorrektur ausbleibt, doch die Risikoprämie der letzten Tage und Wochen dürfte sukzessive weiter sinken.

Bei den Inlandspreise ergeben sich damit heute im Vergleich zu Freitagvormittag zum Teil recht deutliche Preisabschläge, zumal der Euro schon im frühen Devisenhandel wieder ein gutes Stück zulegen kann.“

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der König Mineralöle GmbH

09.02.2026 / 07:45Uhr (letzte Änderung)

Allgemeine Information:

„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“
Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.

*Quelle: Futures-Services

 

Ihr Ansprechpartner seit 1887