Aktuelle Preisentwicklung

*Inlandspreiserwartung für Heizöl 25.08.2026 

„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. -2,50 €/100l Netto im Vergleich zu gestern (Montagvormittag) erwartet.

Wir haben leider aufgrund der Situation „Golfkrieg“ erst ab ca. 13.00 Uhr verbindliche Verkaufspreise für Sie !!!

 

*Korrektur* Ölbörsen bislang unbeeindruckt von Washingtons „Operation wirtschaftlicher Außenseiter“

 

(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)

*Marktlage:

„Der Markt scheint von Washingtons Drängen auf einen stärkeren wirtschaftlichen Druck auf den Iran weitgehend unbeeindruckt zu sein“, kommentieren die Analysten der ING Bank die Wirkung der gestrigen Bekanntgabe des US-Finanzministeriums auf die Preise an den Ölbörsen. In ihrer Mitteilung fügen sie hinzu: „Händler betrachten die US-Bemühungen, Partner vom Iran-Handel abzulenken, eher als marginal denn als marktbewegend“. Die Tatsache, dass es eine Übergangsfrist zur Beendigung von Geschäften mit dem Iran für die immer noch mit der Islamischen Republik wirtschaftlich verbundenen Länder gibt und auch keine konkreten Staaten genannt wurden, machte den gestrigen Montag nach Einschätzung der Marktteilnehmer wohl nicht gerade zum „wirtschaftlichen D-Day“, von dem US-Präsident Trump im Vorfeld gesprochen hatte.

„Solange Sekundärsanktionen nicht den Zugang zu iranischem Rohöl – sei es zum Kauf, Transport oder zur Finanzierung – einschränken, sehen Händler meiner Meinung nach wenig Grund, einen weiteren geopolitische Risikoaufschlag einzupreisen“, so die Ansicht von Haris Khurshid, CIO von Karobaar Capital LP, der die gestern verkündeten Maßnahmen eher als „Warnung vor der künftigen politischen Ausrichtung, denn als einen unmittelbaren Schock für das physische Angebot“ einstuft.

Das größere Risiko besteht aktuell wohl darin, dass der Iran wieder damit beginnen könnte, US-Anlagen und vor allem Energieinfrastruktur in den Ländern am Persischen Golf anzugreifen. Drohungen dieser Art hatten einige Vertreter der iranischen Regierung bereits in den vergangenen Tagen geäußert, wenngleich Irans Präsident Masud Peseschkian auch die Hoffnung auf eine diplomatische Lösung des Konflikts nicht aufgeben wollte.

In der Nähe der Straße von Hormus wurde gestern ein erneuter Angriff auf einen Öltanker gemeldet. Dieser sei laut der britischen Behörde UKMTO nordöstlich von Ash Shishah (Oman) von einem Geschoss getroffen und manövrierunfähig gemacht worden. Allerdings war es in den Vergangenen Wochen immer wieder zu Angriffen auf Schiffe in der Region in und um die Straße von Hormus gekommen, sodass dieser Vorfall nicht unbedingt eine direkte Reaktion auf die neuen US-Sanktionen gewesen sein muss. Unterdessen soll im Roten Meer ein saudischer Supertanker von den Huthi angegriffen worden sein. Dieser Angriff stellte angeblich eine Vergeltungsmaßnahme für eine Militäroperation der Saudis dar, die auf Häfen in von der Miliz kontrollierten Gebieten im Jemen abgezielt hatte. 

Aktuelle Daten zur Versorgungslage in den USA wird es heute um 22:30 Uhr geben, wenn das API seine wöchentlichen Bestandsschätzungen herausgibt. Die offiziellen Daten des US-Energieministeriums (DOE) werden wie üblich morgen um 16:30 Uhr folgen und auch konkrete Daten zur Nachfrage, sowie zu Raffinerieauslastung und Rohölproduktion enthalten.

An den Ölbörsen notieren die Kontrakte derzeit nahe den Settlementniveaus von Montag. Gasoil notiert dabei leicht unterhalb des Vortagestiefs, sodass sich auch bei den Inlandspreisen rein rechnerisch im Vergleich zu gestern Potenzial für Abschläge abzeichnet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der König Mineralöle GmbH

25.08.2026 /12:17 Uhr (letzte Änderung)

Allgemeine Information:

„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“
Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.

*Quelle: Futures-Services

 

 

 

 

 

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