Aktuelle Preisentwicklung

*Inlandspreiserwartung für Heizöl 17.07.2026

„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. +3,50 €/100l Netto im Vergleich zu  gestern (Donnerstagvormittag) erwartet.

Bollinger Bänder bremsen Ölpreisanstieg weiterhin aus...

(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)

*Marktlage:

„Die beiden Rohölkontrakte Brent und WTI notierten zum Settlementzeitpunkt am gestrigen Donnerstag leicht unterhalb der psychologisch wichtigen Preisniveaus von 85 Dollar bzw. 80 Dollar. Und das, obwohl die Kampfhandlungen der USA auf Ziele im Iran und die Vergeltungsmaßnahmen Teherans scheinbar nicht enden wollen.

„Solange die von den USA angeführte Luftangriffskampagne keine direkten Treffer gegen die iranische Ölinfrastruktur erzielt“, scheine der Konflikt „Teil des Alltags zu werden und mehr oder weniger ignoriert zu werden … bis zu dem Moment, in dem dies nicht mehr möglich ist“, kommentiert der Analyst John Evans von PVM Energy die Entwicklung der Rohölpreise. Bei JPMorgan geht man zudem davon aus, dass „beide Seiten eher Verhandlungen anstreben als eine langwierige Konfrontation“, auch wenn die Rhetorik der letzten Tage nicht danach klang, denn nachdem US-Präsident Trump warnte, die USA könnten bald auch die zivile Infrastruktur Irans ins Visier nehmen, drohte Teheran für diesen Fall mit der Zerstörung sämtlicher Infrastruktur in der Region.

Derweil scheint es immer noch einzelne Schiffe zu geben, die den Weg durch die Straße von Hormus wagen, was die Preise ebenfalls im Zaum hält. Allerdings hat der Iran angeblich bereits die Huthi-Miliz im Jemen dazu aufgefordert, sich auf eine potenzielle Blockade der Straße von Bab el-Mandeb vorzubereiten. Wird der Schiffsverkehr über diese Meerenge auch noch behindert oder gar ganz blockiert, würde dies das Ölangebot aus dem Nahen Osten erneut maßgeblich beeinträchtigen und die Preise wieder steigen lassen. Vor allem Saudi-Arabien hatte nach der faktischen Sperrung der Straße von Hormus im Frühjahr seine Ölexporte zunehmend auf den Exporthafen Yanbu im Westen des Landes verlagert, von wo aus das Öl über Bab el-Mandeb auf den Weltmarkt gelangte.

Zuletzt gab es zwischen dem OPEC-Schwergewicht und der Huthi-Miliz auch abgesehen vom Iran-Krieg noch neue Spannungen. Sollten diese dazu führen, dass die Huthi – wie von ihrem Anführer angedroht – tatsächlich Ölanlagen in Saudi-Arabien angreifen, könnte das Angebot dadurch ebenfalls deutlich reduziert werden.

Was den Konflikt zwischen den USA und Iran anbelangt, schaltete sich zuletzt der Vermittler Pakistan erneut ein und forderte die beiden Seiten dazu auf, „die Gewalt zu beenden und die Gespräche wieder aufzunehmen.“ Ob Washington und Teheran auf diese Forderung eingehen, bleibt abzuwarten.

Unterdessen bleibt der Ukraine-Krieg vor allem für die Produkte ein bullisher Faktor, da die erfolgreichen ukrainischen Drohnenangriffe auf Russlands Ölraffinerien das Angebot haben schrumpfen lassen. Dagegen wirkt der Ausfall der Verarbeitungskapazitäten an den russischen Raffinerien auf die Rohölkontrakte eher bearish. Heute Morgen testeten die Ölfutures an ICE und NYMEX zunächst ihr Aufwärtspotenzial, scheiterten dann jedoch an den ersten Widerständen. Der Rücksetzer, der sich zuletzt bei Brent und WTI ergeben hat, ist allerdings weniger fundamentalen, sondern vielmehr technischen Faktoren geschuldet und wird von Gasoil noch nicht wirklich nachvollzogen. Daher zeichnet sich bei den Inlandspreisen aktuell rein rechnerisch im Vergleich zu gestern immer noch Potenzial für nennenswerte Aufschläge ab…“

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der König Mineralöle GmbH

17.07.2026 /08:00 Uhr (letzte Änderung)

Allgemeine Information:

„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“
Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.

*Quelle: Futures-Services

 

Ihr Ansprechpartner seit 1887