*Inlandspreiserwartung für Heizöl 08.07.2026
„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. +1,60 €/100l Netto im Vergleich zu gestern (Dienstagvormittag) erwartet.„
Neue Eskalation am Persischen Golf – Ölpreise legen zu…
(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)
*Marktlage:
„Die Ölpreise haben schon gestern Abend wieder angezogen und bleiben auch heute gestützt, nachdem die USA als Reaktion auf Tankerangriffe in der Straße von Hormus Ziele im Iran attackiert hatten. Die Eskalation verschärft die Spannungen in der Region erheblich.
Nach Angaben des US-Zentralkommandos wurden bei den Vergeltungsschlägen mehr als 80 Ziele getroffen. Der stellvertretende iranische Außenminister Kazem Gharibabadi kündigte eine Reaktion Teherans an. Das US-Finanzministerium hat zudem eine Sanktionsausnahme aufgehoben, die dem Iran den Verkauf von Öl ermöglicht hatte. Damit macht Washington einen zentralen Bestandteil des mit der Islamischen Republik vereinbarten vorläufigen Friedensabkommens rückgängig.
„Die jüngsten Ereignisse erinnern den Markt daran, wie fragil die Passage durch die Straße von Hormus nach wie vor ist“, kommentiert Saul Kavonic, leitender Energieanalyst bei MST Marquee. Dies stehe im Widerspruch zur bislang vorherrschenden Erwartung, dass ein Überangebot den Ölmarkt belasten könnte.
Zugleich könnten die Vorfälle Händler dazu veranlassen, ihre Wetten auf fallende Ölpreise aufzulösen. Sollten die Spannungen anhalten und der Schiffsverkehr dauerhaft unter 50 Prozent des Vorkriegsniveaus bleiben, könnten die daraus resultierenden Lieferengpässe die Ölpreise weiter stützen, so Kavonic.
Der Iran baut unterdessen seine Kontrolle über die Straße von Hormus aus und hat Schiffe angewiesen, eine Route näher an der iranischen Küste zu nutzen, anstatt der bisher üblichen Fahrrinne in Richtung Oman. Die USA bestehen dagegen darauf, dass die Wasserstraße – wie vor Ausbruch des Konflikts – für alle Schiffe frei passierbar bleiben müsse.
Die Kontrolle über die Straße von Hormus zählt zu den zentralen Streitpunkten zwischen Washington und Teheran. Am Dienstag teilte der Iran der Schifffahrtsorganisation der Vereinten Nationen mit, er beanspruche Hoheitsrechte über Teile der Wasserstraße. Vor dem Krieg wurde über die Meerenge täglich rund ein Fünftel des globalen Ölhandels abgewickelt.
Zuletzt hatten die meisten Marktbeobachter eine schnelle Erholung am Persischen Golf eingepreist und ihre Angebotsprognosen wieder nach oben geschraubt. Erst gestern hatte die EIA für 2027 ein exorbitantes Überangebot von +5,03 Mio. B/T prognostiziert (07.07.2026 EIA: Massive Korrektur der bisherigen Erwartungen). Diese Schätzungen müssten wohl revidiert werden, sollte es zu einer neuerlichen Blockade der Straße von Hormus oder zu weiteren Beschädigungen an der Ölinfrastruktur der Golfstaaten kommen.
Beruhigende Worte findet Marktexpertin Carolyn Kissane vom Center for Global Affairs der New York University. Ihrer Ansicht nach dürfte der Anstieg der Ölpreise nur von begrenzter Dauer sein, sofern es nicht zu weiteren Angriffen kommt. Die aktuelle Lage sei „die neue Normalität“: eine Waffenruhe, die faktisch keine echte Waffenruhe sei. Mit vergleichbaren Zwischenfällen müsse daher auch künftig in regelmäßigen Abständen gerechnet werden – und die Finanzmärkte hätten begonnen, sich darauf einzustellen.
Dennoch fällt die fundamentale Einschätzung heute erst einmal wieder bullish aus, da mit der jüngsten Eskalation nicht nur die Friedensverhandlungen ins Wanken kommen, sondern auch die bearishen Langzeitprognosen zur Angebotserholung. Entsprechend setzen sich bei den Inlandspreisen heute im Vergleich zu gestern Morgen Preisaufschläge durch, auch wenn sich am Morgen schon wieder erste Preisrückgänge andeuten….“
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der König Mineralöle GmbH
08.07.2026 /09:10 Uhr (letzte Änderung)
Allgemeine Information:
„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“ Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.
*Quelle: Futures-Services