Aktuelle Preisentwicklung

*Inlandspreiserwartung für Heizöl 09.03.2026

„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. +17,00 €/100l Netto im Vergleich zu Freitagvormittag erwartet.

Rohölkontrakte testen 120 Dollar-Marke – Weitere Golf-Staaten drosseln Produktion...“

(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)

*Marktlage:

„Hatte der Nordsee-Rohölkontrakt Brent am Freitag noch die 90 Dollar-Marke überschritten, so notierte er am frühen Montagmorgen bereits knapp unterhalb von 120 Dollar pro Barrel. Selbst die US-Sorte WTI, die bislang mit einem Abschlag von mehreren Dollar pro Barrel zu Brent gehandelt wurde, näherte sich diesem Niveau kurz.

„Die heftige Reaktion rührt daher, dass die Märkte in dem eskalierenden Nahostkonflikt, der sich zu einer Pattsituation mit hohem Einsatz entwickelt hat, keinen Ausweg sehen. Keine der beiden Seiten scheint bereit zu sein, nachzugeben“, erklärt IG-Analyst Tony Sycamore das hohe Preisniveau in einer Mitteilung und fügt hinzu: „Das Risiko nachhaltiger wirtschaftlicher Schäden wächst täglich.“

Auch wenn sich Irans Präsident Masud Peseschkian am Wochenende bei den anderen Golfstaaten entschuldigt und angegeben hatte, Teheran werde seine Angriffe beenden, wenn wiederum aus den anderen Staaten in der Region keine Angriffe mehr auf den Iran durchgeführt würden, trug dies nicht einer Entspannung bei. Denn gegenüber den USA kündigte Peseschkian an, dass sich der Iran nicht bedingungslos ergeben werde. US-Präsident Trump schrieb daraufhin in einem Post auf Truth Social die US-Militärschläge gegen die Islamische Republik würden andauern „bis sie kapitulieren, oder wahrscheinlicher, vollkommen zusammenbrechen!“

Und während der Sohn des getöteten Ajatollahs Ali Chamenei als dessen neuer Nachfolger wohl bereits eine unsichtbare Zielscheibe auf seinem Rücken tragen dürfte, fragt man sich am Markt, wie stark die Ausfälle am Ölangebot aus den Golfstaaten noch werden, nachdem mittlerweile nicht nur der Irak, sondern auch Kuwait und die Vereinigten Arabischen Emirate vor dem Hintergrund der nicht befahrbaren Straße von Hormus mangels freier Lagerkapazitäten ihre Fördermengen bereits gedrosselt haben und Saudi-Arabien am Wochenende einen Drohnenangriff aus dem Iran auf das Shaiba-Ölfeld im Süden des Königreichs abwehren musste.

Nach Meinung von Haris Khurshid wiegt die Unterbrechung der Ölströme über die Straße von Hormus für die Marktteilnehmer allerdings noch schwerer, als die Produktionsausfälle. „Produktionsstillstände sind zwar von Bedeutung, aber der Markt sorgt sich vor allem darum, dass die Öllieferungen nicht mehr möglich sind“, so der CIO von Karobaar Capital LP. Und dass die IEA zur Überbrückung Öl aus ihren strategischen Reserven freigibt, steht – zumindest zum aktuellen Zeitpunkt – offenbar noch nicht zur Debatte.

Im weiteren Wochenverlauf werden die drei wichtigsten Institutionen am Ölmarkt – EIA, OPEC und IEA – ihre aktuellen Monatsberichte herausgeben. Angesichts der jüngsten geopolitischen Entwicklungen werden die Marktteilnehmer diesmal vermutlich gespannter auf die Berichte sein als üblich. Wegen der in den USA am Wochenende bereits erfolgten Umstellung auf Sommerzeit erscheint der Bericht der EIA am Dienstagabend auch eine Stunde früher als gewohnt. Gleiches gilt für die US-Ölbestandsdaten von API und DOE, die diese Woche am Dienstag um 21.30 Uhr bzw. am Mittwoch um 15:30 Uhr fällig sind.

Nach dem Anstieg auf neue Langzeithochs am frühen Morgen haben die Ölfutures zuletzt wieder etwas an Boden verloren. Nichtsdestotrotz notieren sie immer noch auf einem hohen Niveau, sodass sich bei den Inlandspreisen rein rechnerisch derzeit Potenzial für Aufschläge im Vergleich zu Freitag abzeichnet.“

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der König Mineralöle GmbH

09.03.2026 / 07:50Uhr (letzte Änderung)

Allgemeine Information:

„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“
Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.

*Quelle: Futures-Services

 

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