Aktuelle Preisentwicklung

*Inlandspreiserwartung für Heizöl 09.06.2026

„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. -3,00 €/100l Netto im Vergleich zu  gestern (Montagvormittag) erwartet.

Israel und Iran stoppen gegenseitige Angriffe – Lage im Nahen Osten bleibt fragil...

(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)

*Marktlage:

„Mit der vorsichtigen Annäherung zwischen dem Iran und Israel kann der Ölmarkt wieder ein wenig durchatmen. Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu erklärte, Israel werde seine Angriffe auf Iran vorerst einstellen, behalte sich jedoch eine Reaktion vor, sollte Teheran erneut angreifen. Ähnliche Signale kamen von iranischen Medien.

Damit ist das Risiko weiterer Eskalationen zwar längst nicht gebannt, doch am Ölmarkt hält man sich an der Hoffnung fest, dass es unter diesen Umständen zumindest theoretisch noch eine Chance auf ein Abkommen mit dem Iran gibt. Immerhin Donald Trump scheint nach wie vor fest daran zu glauben und verspricht schon seit Wochen, dass die Einigung in wenigen Tagen erreicht sei.

Zuletzt hatte die Zuspitzung der Angriffe in der Region die breiteren Verhandlungen zur Beendigung des Konflikts belastet. Zwar hält eine fragile Waffenruhe bislang offiziell an, doch die militärischen Aktivitäten hatten in den letzten Tagen wieder zugenommen und die Straße von Hormus bleibt aufgrund der doppelten Blockade durch Teheran und Washington faktisch geschlossen.

„Die jüngste Unterbrechung direkter Angriffe sorgt zwar für etwas Erleichterung, doch die Investoren sind nicht überzeugt, dass die Waffenruhe Bestand haben wird“, kommentiert Tim Waterer, Marktanalyst bei KCM Trade. Die Märkte preisten weiterhin erhebliche Unsicherheit ein und gingen nicht von einer dauerhaften Lösung aus.

Auch Tony Sycamore, Marktanalyst bei IG, verweist auf die anhaltenden Risiken: „Die Aussetzung der israelisch-iranischen Angriffe hat zwar verhindert, dass die Lage weiter eskaliert, das geopolitische Umfeld bleibt jedoch angespannt und ein dauerhafter Friedensschluss ist weiterhin nicht in Sicht.“ Laut Tim Waterer sei die entscheidende Frage ohnehin, ob „die aktuellen Bemühungen zur Deeskalation in eine langfristige Lösung münden oder lediglich eine weitere vorübergehende Ruhephase darstellen“.

Selbst im Fall eines Friedensabkommens zwischen den USA und Iran würden zahlreiche Hindernisse einer raschen Normalisierung der Öllieferungen entgegenstehen. So müssten unter anderem Minen in der Straße von Hormus geräumt, stillgelegte Förderfelder wieder in Betrieb genommen und Schäden an der Energieinfrastruktur repariert werden, die durch Drohnen- und Raketenangriffe entstanden sind..

Der Ölmarkt bleibe weiterhin stark von aktuellen Schlagzeilen und geopolitischen Entwicklungen geprägt, kommentiert Analyst Al Salazar von Enverus. Nach seiner Einschätzung müssten die Preise eigentlich deutlich im dreistelligen Dollarbereich liegen, um die niedrigen Lagerbestände vollständig widerzuspiegeln.

Wie es um die Lagerbestände in den USA bestellt ist, werden diese Woche wieder die Ölbestandsberichte zeigen, die in den letzten Wochen klare Angebotsknappheiten signalisiert hatten. Den Anfang macht heute Abend das API mit seinen Prognosen, die am Ölmarkt allerdings eher als Stimmungsbarometer gelten. Mehr Durchschlagskraft dürfte dann morgen der offizielle DOE-Bestandsbericht haben.

Bis dahin fällt die fundamentale Einschätzung am Markt heute immer noch eher bullish aus, auch wenn die Deeskalation zwischen Israel und Iran für eine kleine Verschnaufpause sorgt. Bei den Inlandspreisen zeichnen sich deshalb heute erst einmal weitere Preisabschläge ab, die durch eine Erholung beim Euro unterstützt werden…“

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der König Mineralöle GmbH

09.06.2026 /08:55 Uhr (letzte Änderung)

Allgemeine Information:

„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“
Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.

*Quelle: Futures-Services

 

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