*Inlandspreiserwartung für Heizöl 29.05.2026
„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. -2,00 €/100l Netto im Vergleich zu gestern (Donnerstagvormittag) erwartet.„
Deal oder kein Deal? – Ölmarkt hofft weiter auf ein Abkommen im Iran-Krieg…
(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)
*Marktlage:
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Die Hoffnung auf ein reelles, wenn auch nur vorläufiges, Abkommen zwischen den USA und Iran sorgt am Ölmarkt zum Ende der Woche für Preisdruck. Es ist zwar nicht das erste Mal, dass man einer Einigung angeblich ganz nah ist, doch dieses Mal verdichten sich die Anzeichen, dass tatsächlich „nur noch“ die Zustimmung der Staatschefs fehlt.
Die Nordseesorte Brent steuert damit auf den größten monatlichen Preisrückgang seit dem Jahr 2020 zu. Die Marktteilnehmer setzen darauf, dass der Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus schrittweise wieder aufgenommen werden könnte, sollte das Abkommen tatsächlich beschlossen werden.
In den vergangenen Handelstagen hatten die Preise stark geschwankt. Beide Referenzsorten verzeichneten Ausschläge von bis zu 6 Dollar, ausgelöst durch widersprüchliche Signale über ein mögliches Ende des inzwischen schon 3 Monate dauernden Konflikts mit dem Iran sowie über die Wiederöffnung der strategisch wichtigen Meerenge, durch die üblicherweise täglich rund ein Fünftel der weltweiten Öl- und Gaslieferungen fließt. Der Schiffsverkehr liegt dort jedoch weiterhin deutlich unter dem Niveau vor Beginn des Krieges.
„Wir bewegen uns langsam und äußerst mühsam auf das zu, was als Einigung dargestellt wird“, kommentiert Aaron Stein, Präsident des Foreign Policy Research Institute, die aktuelle Situation. Sollte es lediglich zu einer Verlängerung der Waffenruhe kommen, ändere sich an der grundlegenden Lage wenig, warnt der Experte. Neu sei jedoch offenbar ein gewisser Konsens darüber, dass beide Seiten ihre Blockaden schrittweise lockern müssten.
Doch selbst im Falle einer Verlängerung der Waffenruhe und dem Konsens auf einer Öffnung der Straße von Hormus bleiben zahlreiche Hindernisse für eine Wiederaufnahme der Öllieferungen bestehen. So müssten zunächst Minen in der Meerenge geräumt werden, um sie wieder sicher befahrbar zu machen. Zudem könnten stillgelegte Förderanlagen der Anrainerstaaten Monate brauchen, um die Produktion wieder hochzufahren. Hinzu kommen Angriffsschäden an der Energieinfrastruktur, die erst repariert werden müssten.
„Ich erwarte, dass die Lieferungen aufgrund der langen Transportzeiten und der langsamen Wiederaufnahme der Produktion stark eingeschränkt bleiben“, meint Rohstoffstratege Ryan McKay von TD Securities. Er weist damit auf einen weiteren wunden Punkt hin, denn selbst, wenn die Straße von Hormus morgen wieder geöffnet wäre, würde es mehrere Wochen dauern, bis die Ware auf den gestrandeten Schiffe an die Bestimmungsorte kommt. Während der Erholungsphase könnten dem Markt aus McKays Sicht noch einmal fast 1 Mrd. Barrel Öl verloren gehen.
Neue Daten aus den USA deuten derweil auf eine zunehmende Verknappung des Angebots hin. Die Vorräte an Destillaten fielen laut DOE auf den niedrigsten Stand seit mehr als zwei Jahrzehnten. Gleichzeitig sanken die Rohölbestände im wichtigen Lagerstandort Cushing bereits die fünfte Woche in Folge auf zuletzt 23 Mio. Barrel. Damit nähern sie sich der Marke von 20 Mio. Barrel, die allgemein als notwendiges Mindestniveau für den Betrieb gilt.
Aus fundamentaler Sicht halten sich heute erst einmal bullishe und bearishe Faktoren die Waage. Während die grundlegende Angebotssituation preisstützend bleibt, könnte eine Einigung und damit einhergehende Öffnung der Straße von Hormus schnell für bearishe Abwärtsreaktionen sorgen. Bei den Inlandspreisen zeichnen sich heute früh schon wieder Abwärtstendenzen ab….“
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der König Mineralöle GmbH
29.05.2026 /07:35 Uhr (letzte Änderung)
Allgemeine Information:
„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“ Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.
*Quelle: Futures-Services