Aktuelle Preisentwicklung

*Inlandspreiserwartung für Heizöl 22.06.2026

„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. +3,00 €/100l Netto im Vergleich zu  Freitagvormittag erwartet.

Neue Hormus-Blockade, neue Drohungen und neue Verhandlungen

(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)

*Marktlage:

„Auch in dieser Woche bleiben die Entwicklungen im Persischen Golf das zentrale Thema für den Ölmarkt. Nach einem turbulenten Wochenende mit einer möglichen neuen Blockade der Straße von Hormus und neuen Drohungen des US-Präsidenten in Richtung Teheran, sorgen heute die überraschend konstruktiven Gespräche in der Schweiz dafür, dass die Kurse an ICE und NYMEX nachgeben.

Am Sonntag starteten die ersten Verhandlungen zwischen USA und Iran nach der Unterzeichnung des „Memorandum of Understanding“ und brachten unerwartet erste Ergebnisse. Nach Angaben Katars und Pakistans, die die Gespräche in der Schweiz vermitteln, haben sich die Parteien auf einen Fahrplan zur Erreichung eines endgültigen Abkommens innerhalb von 60 Tagen geeinigt. Die Verhandlungen sollen während der restlichen Woche fortgesetzt werden.

Mit einem solch konstruktiven Tonfall hätte man kurz zuvor wohl kaum gerechnet, denn die Spannungen zwischen den Kriegsparteien waren in den letzten Tagen wieder deutlich spürbar geworden. Am Samstag gipfelten sie in eine neuerliche Sperrung der Straße von Hormus und Angriffsdrohungen des US-Präsidenten. Dennoch lobte der iranische Außenminister Abbas Araghchi auf X die Vermittlungsbemühungen in der Schweiz und sagte, sie hätten bedeutende Fortschritte bei der Beendigung des Konflikts im Libanon ermöglicht.

„Die hochrangigen Gespräche […] scheinen gewisse Fortschritte gebracht zu haben. Beide Seiten haben sich darauf verständigt, ein hochrangiges Komitee einzurichten“, meint auch IG-Marktanalyst Tony Sycamore. „Ob diese Schritte jedoch zu greifbaren Ergebnissen vor Ort führen werden, bleibt abzuwarten – insbesondere im Südlibanon, wo sowohl Israel als auch die Hisbollah offenbar entschlossen sind, ihren Konflikt fortzusetzen.“

Auch bei der ING äußert man sich zurückhaltend: „Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass der Weg zu einem dauerhaften Abkommen schwierig sein wird. Während der 60-tägigen Waffenruhe besteht ein erhebliches Risiko eines erneuten Aufflammens der Kämpfe“.

Vivek Dhar von der Commonwealth Bank of Australia ist sogar der Meinung, dass „die Märkte die Aussicht auf eine nachhaltige Wiederaufnahme der Öllieferungen aus dem Nahen Osten weiterhin zu optimistisch einschätzen“. Unsicherheiten hinsichtlich der Fördermengen sowie die Frage, ob Reedereien bereit seien, in die Region zurückzukehren, dürften den Ölfluss weiterhin beeinträchtigen, so der Analyst.

Ein Friedensabkommen könnte theoretisch zu einem deutlichen Anstieg des Ölangebots führen, während die Nachfrage derzeit eher schwach ausfällt – insbesondere angesichts des Rückgangs der Käufe durch den weltweit größten Importeur China. Sollte die Straße von Hormus vollständig wieder geöffnet werden, könnten schlagartig rund 80 Mio. Barrel Rohöl auf den Markt gelangen (18.06.2026 Löst Hormus-Öffnung Ölschwemme in Asien aus?).

Trotz der weiterhin angespannten Lage und der offenen Frage, ob die Straße von Hormus nun tatsächlich wieder gesperrt ist, wirken die konstruktiven Töne aus der Schweiz heute preissenkend und die fundamentale Einschätzung fällt neutral bis bearish aus. Auch bei den Inlandspreisen deuten sich damit im frühen Handel Preisrückgänge an, die jedoch rein rechnerisch im Vergleich zu Freitagmorgen zunächst keine Abschläge bringen…“

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der König Mineralöle GmbH

22.06.2026 /07:30 Uhr (letzte Änderung)

Allgemeine Information:

„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“
Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.

*Quelle: Futures-Services

 

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