Aktuelle Preisentwicklung

*Inlandspreiserwartung für Heizöl 15.10.2026 

„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. +/-0,00 €/100l Netto im Vergleich zu gestern (Mittwochvormittag) erwartet.“

Wir haben leider aufgrund der Situation „Golfkrieg“ erst ab ca. 13.00 Uhr verbindliche Verkaufspreise für Sie !!!

Ölfutures starten weicher – Angebotssorgen lassen etwas nach…

 

(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)

*Marktlage:

„Die Rohölpreise haben am Donnerstag nachgegeben, nachdem WTI in der vorangegangenen Sitzung noch ein Drei-Wochen-Hoch markiert hatte. Die Marktteilnehmer wägen derzeit die logistischen Risiken im Nahen Osten gegenüber nachlassenden Sorgen über unmittelbare Förderausfälle, schwächere Nachfrageprognosen und US-Überlegungen zur Lockerung von Sanktionen im Hinblick auf Russlands Schattenflotte ab.

Was das Angebot anbelangt, meldete die Internationale Energieagentur (IEA) gestern in ihrem aktuellen Monatsbericht eine Erholung. So sollen die Exporte an Rohöl aus dem Persischen Golf im September um 4,4 Mio. B/T auf rund 75% des Niveaus vor Beginn des Iran-Kriegs gestiegen sein. Besonders die Vereinigten Arabischen Emirate konnten ihre Produktion sowie ihre Öllieferungen wieder deutlich steigern. Gleichzeitig trübt sich die globale Nachfrage ein. Laut aktuellem IEA-Bericht wird der weltweite Ölverbrauch in diesem Jahr um -2,6 Mio. B/T sinken – 100.000 B/T stärker als noch vor einem Monat geschätzt. Ein Wachstum im Vorjahresvergleich erwartet die IEA erst wieder ab März. Die OPEC hatte in ihrem am Dienstag veröffentlichten Monatsbericht ihre Prognose zum Nachfragewachstum sogar um -0,2 Mio. B/T gesenkt.

Demgegenüber steht allerdings ein physisch weiterhin angespannter Markt infolge des monatelangen US-Iran-Kriegs, der Brent seit Jahresbeginn um mehr als 70 Prozent steigen ließ: Die weltweiten Vorräte an Land befinden sich laut IEA nahe dem tiefsten Stand seit mindestens einem Jahrzehnt. Die Durchfahrt der Straße von Hormus ist unterdessen weiterhin mit hohen Risiken behaftet. So sanken innerhalb der vergangenen 24 Stunden nahe der wichtigen Meerenge ein Containerschiff und ein Massengutfrachter, nachdem sie in separaten Zwischenfällen von Projektilen getroffen worden waren.

Im Hinblick auf den Konflikt zwischen Saudi-Arabien und der Huthi-Miliz ist bislang noch unklar, ob und wenn ja, wie stark die anhaltenden Raketen- und Drohnenangriffe der Miliz in ganz Saudi-Arabien – darunter der jüngste Angriff auf die Aramco-Zentrale – die Ausfuhren des weltgrößten Rohölexporteurs beeinträchtigt haben. „Die Angriffe der Huthi haben nicht die befürchteten gravierenden Lieferengpässe verursacht, was zu einer teilweisen Reduzierung der geopolitischen Risikoprämie geführt hat“, meint dazu der Marktbeobachter Takahiro Asaoka vom Itochu Research Institute, der hinzufügt: „Der schwächere Nachfrageausblick der IEA hat den Abwärtsdruck zusätzlich verstärkt.

Für Verkaufsdruck an den Ölbörsen sorgt auch die Meldung, dass die Trump-Administration die Lockerung von Sanktionen gegen Schiffe der russischen Schattenflotte prüfe, um den extrem hohen Frachtraten und den hohen Produktpreisen entgegenzuwirken. Die Gespräche drehen sich laut Regierungsvertretern darum, diesen Schiffen den Transport von „legalem Öl“ zu gestatten.

Gestern Nacht meldete das American Petroleum Institute (API) für die vergangene Woche außerdem einen Rückgang der US-Rohölbestände um 11,1 Mio. Barrel. Bestätigt das DOE den Rückgang in diesem Ausmaß heute um 18 Uhr, wäre es der stärkste Abbau seit Juni 2025. Heute Morgen konnten die API-Daten einen Rücksetzer an den Ölbörsen allerdings nicht verhindern. Bei den Inlandspreisen zeichnet sich daher aktuell im Vergleich zu gestern rein rechnerisch Potenzial für Abschläge ab…“

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der König Mineralöle GmbH

15.10.2026 /09:15 Uhr (letzte Änderung)

Allgemeine Information:

„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“
Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.

*Quelle: Futures-Services

 

 

 

 

 

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