*Inlandspreiserwartung für Heizöl 12.02.2026
„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. +/-0,00 €/100l Netto im Vergleich zu gestern (Mittwochvormittag) erwartet.„
Ölfutures starten weicher – Trumps Priorität bezüglich Iran liegt auf Verhandlungen...
(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)
*Marktlage:
„Mitte der Woche legten die Preise für Rohöl an den Ölbörsen erneut zu, wobei der Brent-Kontrakt auch wieder über 70 Dollar stieg, während WTI zeitweise wieder mehr als 65 Dollar pro Barrel kostete. Halten konnten sich die beiden Rohölkontrakte oberhalb dieser beiden psychologisch wichtigen Preisniveaus gestern bis zum Settlement allerdings nicht.
Ein Grund dafür war vermutlich, dass US-Präsident Trump bei und nach seinem Treffen mit Israels Premierminister Benjamin Netanjahu betont hatte, dass ein Abkommen mit dem Iran seine bevorzugte Lösung für die Spannungen zwischen den USA und der Islamischen Republik sei. Erst wenn feststeht, dass es kein Abkommen geben könne, will Trump eigenen Aussagen zufolge zu härteren Maßnahmen greifen.
Da der US-Präsident gerne und schnell seine Meinung ändert, bleibt jedoch abzuwarten, wie lange seine jüngsten Äußerungen Preisanstiege an den Ölbörsen bremsen werden. Marktexpertin Vandana Hari geht davon aus, dass sich die Preise vorerst in enger Spanne bewegen dürften, allerdings wenig Aussicht auf einen stärkeren Rückgang besteht, da die Wahrscheinlichkeit für ein nachhaltiges Abkommen gering sei. Dies gilt laut Hari jedoch auch in umgekehrter Richtung: „Zusätzliche konfrontative Rhetorik oder militärische Machtdemonstrationen können zwar die Risikoprämie erhöhen, aber die Gewinne dürften begrenzt sein, solange US-Angriffe auf den Iran nicht unmittelbar bevorstehen““, so die Günderin von Vanda Insights.
Unterdessen geht die EIA von einem starken Überangebot für das laufende und das kommende Jahr aus. Die OPEC beließ in ihrem gestern veröffentlichten Monatsbericht zwar ihre Prognosen zu Angebot und Nachfrage für die Jahre 2026 und 2027 unverändert, rechnet jedoch für das dritte Quartal 2026 mit einem leichten Überangebot. Umso gespannter wird der Markt sein, ob die acht OPEC+-Länder, die ihre Fördermengen seit Anfang 2024 über die Vorgaben hinaus drosseln (oder zumindest drosseln wollten), die für das erste Quartal beschlossene Pause bei den Rückführungen dieser Zusatzkürzungen noch verlängern. Der aktuelle Monatsbericht der IEA steht heute Vormittag noch aus, wobei die Behörde mit Sitz in Paris meist am pessimistischsten ist, was Angebot und Nachfrage anbelangt.
Auf Nachfrageseite sorgten die gestern veröffentlichten US-Arbeitsmarktdaten für Januar für gemischte Impulse. So spricht der stärker als erwartete Anstieg der Beschäftigung für eine robuste Nachfrage, während der Anstieg der Durchschnittslöhne die Hoffnungen auf eine baldige Zinssenkung der Fed dämpfte. Am morgigen Freitag stehen mit den US-Inflationsdaten für Januar weitere Daten auf der Agenda, die für den weiteren Zinspfad der Fed von Relevanz sind. Sollten diese ebenfalls einen Anstieg der Preisteuerungsrate zeigen, würde dies die Aussicht auf eine früher als erwartete Zinssenkung weiter trüben, den Dollar stützen und die Sorgen über die Entwicklung der US-Konjunktur sowie auch der Ölnachfrage wieder verstärken.
Heute Morgen notieren die Ölfutures an ICE und NYMEX erst einmal deutlich unterhalb der Vortageshochs, haben jedoch noch keine eindeutige Richtung entwickelt. Bei den Inlandspreisen zeichnet sich aktuell im Vergleich zu gestern rein rechnerisch in den meisten Regionen noch leichtes Potenzial für Aufschläge ab.“
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der König Mineralöle GmbH
12.02.2026 / 08:40Uhr (letzte Änderung)
Allgemeine Information:
„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“ Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.
*Quelle: Futures-Services