Aktuelle Preisentwicklung

*Inlandspreiserwartung für Heizöl 30.07.2026

„Nach der aktuellen Entwicklung von Euro/Dollar und ICE Gasoil wird der rein rechnerische Inlandspreis für Heizöl zum aktuellen Zeitpunkt bei ca. +2,90 €/100l Netto im Vergleich zu  gestern (Mittwochvormittag) erwartet.

Krisenherde im Nahen Osten breiten sich aus – Ölfutures auf hohem Niveau

(Anteil der CO² Steuer in 2026 effektiv bei ca. 16,00 Euro / 100 l)

*Marktlage:

„Obwohl sich die Spannungen im Nahen Osten weiter verschärfen, geben die Ölpreise an ICE und NYMEX heute etwas nach. Die USA haben eine erneute Angriffswelle gegen den Iran durchgeführt, sich dabei aber auf militärische Ziele konzentrierte. Brücken und Kraftwerke in der Islamischen Republik wurden dabei nicht angegriffen. Zudem bleibt der Schiffsverkehr in der Region zwar reduziert, ist aber nicht komplett zum Erliegen gekommen.

Vorläufigen Schifffahrtsdaten zufolge passierten am Dienstag mindestens 28 Frachtschiffe die Meerenge Bab el-Mandeb zwischen dem Roten Meer und dem Golf von Aden – so viele wie seit dem 19. Juli nicht mehr (28.07.2026 Schiffsverkehr im Nahen Osten bleibt gedämpft). Anders sieht es allerdings in der traße von Hormus aus, wo weiterhin nur vereinzelt Schiffe die Durchfahrt wagen.

Die Meerenge gilt als einer der wichtigsten Öltransportrouten der Welt. Vor Ausbruch des Krieges zwischen den USA und dem Iran wurden täglich rund ein Fünftel der weltweiten Öl- und Gaslieferungen durch das Nadelöhr zwischen der iranischen und der omanischen Küste verschifft. Seit Beginn des Konflikts ist die Passage jedoch weitgehend blockiert.

„Trotz der insgesamt geringeren Transportmengen verlässt weiterhin Öl auf unterschiedlichen Wegen die Region, und es werden laufend weitere Ausweichmöglichkeiten erschlossen“, meint IG-Marktanalyst Tony Sycamore. Er merkt an, dass Irans Einfluss auf die Straße von Hormus immer weiter geschwächt wird, je mehr und je schneller alternativen Routen und Transportwege erschlossen werden.

Bis dahin bleibt die Blockade der Wasserstraße durch den Iran aber ein Problem für den Ölmarkt. Dieser war im Juli von hoher Volatilität geprägt gewesen. Nachdem noch im Juni alles nach Rückkehr zur Normalität ausgesehen hatte, flammten die Kämpfe Anfang des Monats wieder neu auf. Gleichzeitig weitet sich der Konflikt inzwischen aus: Die Huthi-Rebellen im Jemen drohen mit einer Blockade Saudi-Arabiens im Roten Meer, während saudische Streitkräfte mit den USA Ziele im Irak angegriffen haben, die mit vom Iran unterstützten Milizen in Verbindung gebracht werden.

„Die Märkte haben die Aussicht auf eine erneute Beruhigung der Lage zu früh eingepreist – insbesondere angesichts der Forderung des Iran, im Rahmen eines möglichen Abkommens die Kontrolle über die Straße von Hormus zu behalten“, stellt Bart Melek von TD Securities fest. „Wir beobachten weiterhin eingeschränkte Lieferströme und eine zunehmende Verknappung auf dem weltweiten Energiemarkt.“

In Washington hat die US-Notenbank unterdessen ihre Leitzinsen unverändert belassen, was für die Marktteilnehmer aber nicht überraschend kam. Der Dollar knickte damit gestern Abend erst einmal wieder ein. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Fed ihre Zinsen im September straffen wird, bleibt unterdessen hoch, denn Fed-Chef Kevin Warsh signalisierte gestern nach der zweitägigen Zinssitzung, dass einige Notenbankmitglieder schon dieses Mal für eine Zinsstraffung plädiert hatten.

Aus fundamentaler Sicht bleibt die Lageeinschätzung erst einmal bullish, denn die Eskalation im Nahen Osten erhöht erneut die Risikoprämie. Entsprechen hoch bleibt das Preisniveau an den internationalen Ölbörsen und damit auch gleichzeitig bei den Inlandspreisen im Bundesgebiet. Hier verhindert heute allerdings ein wieder erstarkter Euro das Schlimmste…“

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der König Mineralöle GmbH

30.07.2026 /07:45 Uhr (letzte Änderung)

Allgemeine Information:

„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl“
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen (z.B.: per Telefon oder Internet), sind somit nicht widerrufbar.“
Damit ist das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Pellets sowie Heizöl ab sofort ausgeschlossen.

*Quelle: Futures-Services

 

 

 

 

 

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